Kennzahlen der Eingliederungshilfe
Die hier präsentierten Kennzahlen stammen aus den Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS). Diese Kennzahlen bieten standardisierte und vergleichbare Daten über soziale Leistungen auf überregionaler Ebene. Sie basieren auf einem festgelegten Erhebungs- und Auswertungsverfahren, das von den überörtlichen Sozialhilfeträgern einheitlich angewendet wird.
Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen
Altersstruktur
Seit Jahren nimmt der Anteil der Menschen in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ab, die 18 bis 60 Jahre alt sind: von 77,4 % in 2018 auf 71,9 % in 2022. Demgegenüber nimmt der Anteil der älteren Personen, die 60 Jahre und älter sind, stetig zu: von 21,6 % in 2018 auf 26,7 % in 2022. Mehr als ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner (25,6 %) ist zwischen 50 und 60 Jahren alt, mehr als die Hälfte (53,7 %) älter als 50.
Geschlecht
Die Relation von weiblichen zu männlichen Leistungsberechtigten in den besonderen (bzw. stationären) Wohnformen ist seit Jahren nahezu unverändert.
Beim LWL sind 58,4 % der Leistungsberechtigten männlich und 41,6 % weiblich.
Zielgruppenverteilung
Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (61,6 %), 32,9 % haben eine seelische Behinderung und 5,4 % eine körperliche Behinderung.
Fallzahlen
192.525 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2021 ein Rückgang um 1,2 %) in Deutschland.
Der LWL versorgt 21.484 Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen, dies entspricht einem Rückgang von 1,1 % zum Vorjahr.
Im Jahr 2013 waren es noch 22.679 Leistungsberechtigte, jedoch ist die Anzahl seitdem kontinuierlich gesunken.
Fallkosten
In den besonderen Wohnformen betrugen die Ausgaben pro leistungsberechtigter Person im Durchschnitt 44.380 €, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3,9 % (Deutschland).
Beim LWL betragen die Fallkosten durchschnittlich 50.779 € (+3,4 %).
Im Jahr 2013 betrugen die durchschnittlichen Fallkosten beim LWL 47.124 €.
Die Kostensteigerungen sind kein ausschließliches Phänomen der Eingliederungshilfe, denn auch bei anderen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, z. B. in der Kinder- und Jugendhilfe, ist diese Entwicklung erkennbar. Dennoch ist festzuhalten, dass die Kosten der Eingliederungshilfe kontinuierlich seit Jahren u. a. aufgrund der im BTHG und AG-BTHG verbrieften Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten ansteigen. Mit dem BTHG wurde ein modernes Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt (Personenzentrierung). Darüber hinaus spielen weitere Aspekte wie die demografische und tarifliche Entwicklung eine Rolle bei den veränderten Fallkosten.
Demografische Entwicklung
- Steigende Lebenserwartung von Menschen mit wesentlichen Behinderungen
- Zunehmende Hilfebedarfe im Alter
- Steigende Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen
Tarifliche Entwicklung
- 80 – 85 % Personalkosten in den Transferaufwendungen
- Tarifsteigerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Fallkosten
Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen
Altersstruktur
Die Gruppe der Leistungsberechtigten, die außerhalb besonderer Wohnformen lebt, ist im Schnitt jünger als die, die in besonderen Wohnformen Unterstützung erhält. 43,8 % sind 50 Jahre und älter (53,7 % in besonderen Wohnformen). Trotz des jüngeren Durchschnittsalters wächst der Anteil der Leistungsberechtigten über 60 Jahre stetig und macht inzwischen 19,0 % der leistungsberechtigten Personen aus. Vor vier Jahren lag dieser Anteil noch bei 12,9 %.
Geschlecht
Rund 49 % der leistungsberechtigten Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen sind weiblich.
Zielgruppenverteilung
21,9 % der Menschen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wiesen eine primär geistige und 75,0 % eine primär seelische Behinderung auf. 3,1 % der Menschen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen weisen eine körperliche Behinderung auf.
Fallzahlen
266.228 Personen erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2021 ein Plus von 3,4 %) in Deutschland
Der LWL betreut 40.711 Leistungsberechtigte außerhalb besonderer Wohnformen (+3,8 % zum Vorjahr).
Im Jahr 2013 waren es noch 23.974 Leistungsberechtigte.
Fallkosten
Pro leistungsberechtigter Person wurden im Jahr 2022 im Durchschnitt 12.617 € für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen aufgewendet. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 4,1 % gestiegen (Deutschland).
Beim LWL betragen die durchschnittlichen Fallkosten 10.459 € (+4,7 % ggü. dem Vorjahr).
Im Jahr 2013 lagen die Kosten hierfür beim LWL bei 9.497 €.
Die Kostensteigerungen sind kein ausschließliches Phänomen der Eingliederungshilfe, denn auch bei anderen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, z. B. in der Kinder- und Jugendhilfe, ist diese Entwicklung erkennbar. Dennoch ist festzuhalten, dass die Kosten der Eingliederungshilfe kontinuierlich seit Jahren u. a. aufgrund der im BTHG und AG-BTHG verbrieften Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten ansteigen. Mit dem BTHG wurde ein modernes Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt (Personenzentrierung). Darüber hinaus spielen weitere Aspekte wie die demografische und tarifliche Entwicklung eine Rolle bei den veränderten Fallkosten.
Demografische Entwicklung
- Steigende Lebenserwartung von Menschen mit wesentlichen Behinderungen
- Zunehmende Hilfebedarfe im Alter
- Steigende Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen
Tarifliche Entwicklung
- 80 – 85 % Personalkosten in den Transferaufwendungen
- Tarifsteigerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Fallkosten
Ambulantisierungsquote
Die Ambulantisierungsquote wird als Anteil der volljährigen Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen an allen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen berechnet (jeweils inklusive Leistungen in Pflegefamilien).
Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2022 einen Wert von 58,3 %. Bei 7 der 23 überörtlichen Eingliederungshilfeträgern lag diese „Ambulantisierungsquote“ genannte Kennzahl bei über 60 %: Berlin (77,2 %), Hamburg (74,4 %), Landschaftsverband Rheinland (69,2 %), Landeswohlfahrtsverband Hessen (66,3 %), Landschaftsverband Westfalen Lippe (65,8 %), Schleswig-Holstein (62,6 %) und Bremen (61,0 %).
Quelle
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe: BAGüS-Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024 (Berichtsjahr 2022)