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Leistungen und Aufwendungen

Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe ermöglicht als Leistungsträger der Eingliederungshilfe Menschen in Westfalen-Lippe ein selbstbestimmtes Leben und fördert die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.

Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe gestaltet und finanziert die Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen. Das sind Leistungen, die Menschen mit Behinderungen in den Bereichen wie Wohnen, Freizeit, Mobilität und Bildung unterstützen. Außerdem werden Leistungen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten erbracht. Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe zahlt zudem Leistungen wie das Blinden- und Gehörlosengeld aus.

 

Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe

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Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX)

Insgesamt: Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Davon: Leistungen innerhalb besonderer Wohnformen

Davon: Ambulante Leistungen (außerhalb besonderer Wohnformen)

Davon: ambulante Hilfe zur Pflege neben Eingliederungshilfe

Davon: Leistungen in Pflegefamilien

Davon: Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe an Bildung (SGB IX)

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen SGB XII

Insgesamt: Leistungen SGB XII

Davon: Leistungen für pflegebedürftige Menschen

Davon: Hilfe zur Gesundheit

Davon: Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Davon: Verschiedene Leistungen

Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

Insgesamt: Leistungen nach dem GHBG

Davon: für Menschen mit Sehbehinderung

Davon: für blinde Menschen

Davon: für gehörlose Menschen

Quelle

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe: Jahresabschluss (2023)