Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe setzt sich aktiv für den Gewaltschutz ein.
Menschen mit Behinderungen sind in verschiedenen Lebensbereichen besonders gefährdet, Gewalt zu erfahren. Diese Gefährdung umfasst sowohl physische, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt, die im häuslichen Umfeld, in der Öffentlichkeit oder in spezialisierten Einrichtungen wie besonderen Wohnformen und Werkstätten auftreten kann. Der Gewaltschutz ist in § 37a SGB IX entsprechend geregelt.
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe verfolgt eine umfassende Strategie zum Gewaltschutz, die sowohl präventive und strukturelle Maßnahmen als auch die Reaktion auf akute Vorfälle umfasst. Durch die enge Zusammenarbeit mit Leistungserbringern, regelmäßige Prüfungen und den kontinuierlichen Dialog mit den WTG-Behörden (ehemals Heimaufsicht) wird sichergestellt, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe steht. Durch diese Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen dafür weiterentwickelt, dass Menschen mit Behinderungen in einem sicheren Umfeld leben können. Alle Maßnahmen werden individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt und kontinuierlich weiterentwickelt. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Schutz von Frauen mit Behinderungen gelegt, da sie oft mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind und ein erhöhtes Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt haben.
Gewaltschutz ist ein zentrales Thema der Eingliederungshilfe. Menschen mit Behinderungen stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Seit dem 10. Juni 2021 ist dieser Schutz in § 37a SGB IX (Gewaltschutz) verankert, der festlegt, dass Leistungserbringer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt entwickeln und umsetzen müssen. Der LWL hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass dieser Schutzauftrag von den Leistungserbringern erfüllt wird. Diesem Auftrag kommt der LWL in vielfältiger Weise und auf mehreren Ebenen nach.
Maßnahmen
Das Thema Gewaltschutz ist als Querschnittsthema in verschiedenen Bereichen des LWL-Inklusionsamts Soziale Teilhabe verankert, insbesondere im Strukturreferat „Sozialplanung und Qualifizierung“. Die Regionalplanung schließt Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern und stellt sicher, dass gesetzliche Erfordernisse erfüllt werden. Das Kompetenzzentrum Soziale Teilhabe (KST) sensibilisiert Akteure der Eingliederungshilfe durch Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für das Thema und stärkt den Umgang mit besonderen Vorkommnissen. Der Bereich „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ zielt darauf ab, präventiv zu wirken und wissenschaftliche sowie praktische Erkenntnisse für die Praxis anwendbar zu machen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Gewaltschutz ist die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten. Ein Eckpunktepapier formuliert die Anforderungen an diese Konzepte nach § 37a SGB IX für Leistungserbringer. Die Konzepte werden auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geprüft, um sicherzustellen, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.
Leistungserbringer sind verpflichtet, besondere Vorkommnisse zu melden. Diese Meldungen werden zentral dokumentiert und intensiv geprüft, um den Schutz der betroffenen Personen sicherzustellen. Die systematische Erfassung und Bearbeitung solcher Vorfälle ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gewaltschutzes.
Im Rahmen von anlassunabhängigen Qualitätsprüfungen wird das Thema Gewaltschutz regelmäßig thematisiert und überprüft. Diese Prüfungen stellen sicher, dass die vorhandenen Konzepte in der Praxis umgesetzt werden und die Schutzmaßnahmen effektiv sind.
Die Zusammenarbeit mit den WTG-Behörden ist ein weiterer zentraler Aspekt der Gewaltschutzmaßnahmen. Der LWL steht regelmäßig in Kontakt mit den WTG-Behörden und koordiniert Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen. Diese enge Zusammenarbeit stellt sicher, dass alle relevanten Akteure informiert sind und koordiniert handeln können.
Der LWL beteiligt sich im Rahmen der Landesinitiative Gewaltschutz NRW an der Weiterentwicklung dieser Thematik und der entsprechenden kontinuierlichen Verbesserung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.