Selbstbestimmtes Wohnen
Assistenz in eigener Häuslichkeit und Intensiv Ambulante Wohnkonzepte
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der Tatsache, dass ein Großteil der Menschen mit Behinderungen im vertrauten Lebensumfeld weiterleben möchte, verfolgt der LWL schon seit langem das Ziel, mehr Menschen das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
20 Jahre ambulant betreutes Wohnen
Den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland wurde 2003 die Zuständigkeit für das ehemals ambulant betreute Wohnen, heutiger Sprachgebrauch „Assistenz in eigener Häuslichkeit“, übertragen. Die Menschen mit Behinderungen in Westfalen-Lippe können seitdem Assistenzleistungen in eigener Häuslichkeit oder in Form der Wohnunterstützung in einer besonderen Wohnform im Rahmen der Eingliederungshilfe durch das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe als Träger der Eingliederungshilfe erhalten. Der Zugang erfolgt über ein Gesamtplanverfahren.
Seit dem Zuständigkeitsübergang im Jahr 2003 hat der LWL wesentliche Beschlüsse und Vereinbarungen getroffen, die die Struktur des Wohnens für Menschen mit Behinderungen maßgeblich beeinflusst haben und weiterhin beeinflussen. Diese Beschlüsse und Vereinbarungen haben zum Wandel „ambulant vor stationär“ beigetragen.
Assistenz in eigener Häuslichkeit
Assistenz in eigener Häuslichkeit ist ein am individuellen Bedarf orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot. Dieses ermöglicht der betreuten Person ein selbstbestimmtes Leben und eigenständiges Wohnen und fördert die soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinde ihrer Wahl.
Das Angebot umfasst ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen und wird vorwiegend durch aufsuchende Betreuung und Begleitung erbracht. Behandlungsmaßnahmen oder Pflegeleistungen im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind nicht enthalten. Eine Kombination mit diesen oder anderen Leistungen wird im Gesamtplanverfahren ggf. mit den anderen zuständigen Leistungsträgern geklärt.
Die Leistungserbringung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte.
Die wesentlichen Zielgruppen der Assistenzleistungen in eigener Häuslichkeit sind volljährige Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen sowie Menschen mit Behinderungen als Folge schwerwiegender, andauernder Abhängigkeitserkrankungen.
Aktuelle Entwicklungen
Die Entwicklung der Assistenz in eigener Häuslichkeit in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass immer mehr Menschen in der eigenen Wohnung leben möchten. Erhielten 2003 noch in etwa 19 % der Menschen mit Behinderungen in Westfalen-Lippe Assistenzleistungen in eigener Häuslichkeit, so liegt die sogenannte Ambulantisierungsquote, d.h., das Verhältnis der Assistenzleistungen in eigener Häuslichkeit zu Wohnhilfen in besonderen Wohnformen im Jahr 2023 bei etwa 65:35. Das Ziel, mehr Menschen eine Betreuung mit Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung statt in einer besonderen Wohnform zu ermöglichen, konnte somit erreicht werden.
Der LWL setzt sich weiterhin dafür ein, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen - einschließlich jener mit höheren Bedarfen - in ihrem eigenen Zuhause leben können. Auch Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen wünschen sich häufig für ihre Angehörigen eine Wohnform außerhalb besonderer Einrichtungen. Assistenz in eigener Häuslichkeit bietet den Menschen insofern häufig mehr Selbstbestimmung, mehr Freiheit und eine höhere Lebensqualität.
Intensiv Ambulante Wohnkonzepte
Intensiv Ambulante Wohnkonzepte (IAW) bieten Menschen mit schwereren Behinderungen eine besondere Form des Wohnens, die individuell auf ihre Bedarfe zugeschnitten ist. In IAWs leben in der Regel acht bis 16 Personen in einer Haus- oder Wohngemeinschaft zusammen. Die individuell ermittelten Leistungen können dabei gemeinschaftlich in Anspruch genommen werden. Diese Konzepte ermöglichen flexible Wohnangebote, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen und ihre gesellschaftliche Teilhabe fördern.
Seit 15 Jahren setzt sich der LWL intensiv für die Entwicklung und Umsetzung von IAWs ein und hat in dieser Zeit eine beeindruckende Anzahl von Angeboten geschaffen. Im Jahr 2023 gab es in Westfalen-Lippe rund 160 IAW-Angebote für etwa 1.600 Menschen, was die hohe Nachfrage und den Erfolg dieser Wohnform unterstreicht.
Fachtag "Mut zum IAW"
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe organisierte in Zusammenarbeit mit Leistungserbringern am 2. November 2023 den Fachtag „Mut zum IAW“. Diese Veranstaltung war ein großer Erfolg mit rund 130 Teilnehmenden vor Ort und weiteren 300 Personen, die online teilnahmen. Ziel des Fachtags war es, erfolgreiche IAW-Konzepte vorzustellen und zur Umsetzung neuer Angebote zu ermutigen. Die Teilnehmenden erhielten umfassende Informationen zu wichtigen Themen wie Rechtslage, Pflege, persönliches Budget sowie Wohnraumakquise und -finanzierung.
Besonders beeindruckend war ein Filmbeitrag, in dem Leistungsberechtigte ihren Alltag in IAWs schilderten und die Bedeutung eines selbstbestimmten Lebens hervorhoben. Diese positiven Erfahrungsberichte unterstreichen die hohe Qualität und den Nutzen der IAWs, die durch den LWL und die jeweiligen Kooperationspartner ermöglicht werden.