Steuerung der Eingliederungshilfe
Grundannahmen, Prinzipien und Maßnahmen im LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Steuerungsverantwortung der Träger der Eingliederungshilfe erheblich gestärkt. Diese Entwicklung unterstützt den Übergang von der Angebots- zur Personenzentrierung und fördert eine stärkere Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) richtet sein Verwaltungshandeln im Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen konsequent an diesen Zielsetzungen aus.
Ausgangslage
Das komplexe Feld der Eingliederungshilfe ist durch vielfältige Interessen der unterschiedlichen Stakeholder gekennzeichnet. Die weiterhin zunehmende Anzahl von Leistungsberechtigten führt zu steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BTHG unterschiedliche Zielsetzungen. Neben einer größtmöglichen Selbstbestimmung und Personenzentrierung auch eine Kontrolle der Ausgabendynamik durch die Leistungsträger. In der Gesetzesbegründung zum BTHG hat der Gesetzgeber dabei deutlich gemacht, dass die Steuerungsverantwortung bei den Trägern der Eingliederungshilfe liegt.
Grundannahmen und Prinzipien
Normalitätsprinzip
Das BTHG basiert auf der Annahme, dass Menschen mit Behinderungen über Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die mit entsprechender Unterstützung weiterentwickelt werden können. Dies stellt einen Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe dar, indem Menschen mit Behinderungen als eigenständige und aktive Individuen betrachtet werden.
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
Die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Sie sollen sich an den individuell festgestellten Teilhabezielen der Leistungsberechtigten orientieren und diese befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Sozialraumorientierung
Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen dazu beitragen, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im Sozialraum zu befähigen oder sie dabei zu unterstützen. Dies erfordert eine intensive Vernetzung und Kooperation aller verfügbaren Dienste und Ressourcen. Die Aktivierung der eigenen Kräfte der Menschen mit Behinderungen bildet dabei einen Schwerpunkt.
Konkrete Elemente der Gesamtstrategie
Fokussierung auf Zielsetzungen
Für das Verwaltungshandeln des LWL bedeutet dies, dass die Leistungen grundsätzlich so zu erbringen sind, dass die Menschen, wenn immer möglich, befähigt werden ihre Teilhabe möglichst selbstbestimmt und selbständig zu gestalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Leistung gewährt wird, die im Einzelfall notwendig ist.
Steuerungsinstrumente
Über ein entsprechendes Steuerungskonzept erfolgt die Steuerung in der Eingliederungshilfe. Dieses Konzept basiert auf der regionalen, aufgabenübergreifenden Steuerung und der vergleichenden Kennzahlenanalyse. Es ermöglicht eine gemeinsame Orientierung und Verantwortung für den Erfolg in den jeweiligen Regionen und fördert die Koordination und gemeinsame Steuerung durch verantwortliche Personen aus verschiedenen Aufgabenbereichen. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Realisierung und Sicherstellung gleicher Lebensverhältnisse, die Entwicklung inklusiver Sozialräume, um inklusive Lebensverhältnisse zu fördern und zu stärken.
Prüfverfahren
Seit 2020 sind gesetzliche Prüfrechte für die Träger der Eingliederungshilfe in Kraft, um die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu kontrollieren. Diese Prüfungen zielen darauf ab, die Qualität der Leistungserbringung dauerhaft zu sichern und zu optimieren. Hierbei steht ein beratungsorientierter Ansatz im Vordergrund.
Digitalstrategie
Eine moderne Leistungserbringung wird zukünftig durchgängig digital unterstützt, von der Antragsstellung über die Bedarfsermittlung bis hin zur Abrechnung. Der LWL entwickelt eine übergeordnete Digitalstrategie für das Handlungsfeld Soziales, um die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe nachhaltig zu unterstützen und Ressourcen effizient einzusetzen.
Gesamtplanung
Das individuelle Leistungsgeschehen zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und den Leistungsberechtigten wird durch das Gesamtplanverfahren strukturiert, das sicherstellt, dass der gesetzlich festgelegte Sicherstellungsauftrag erfüllt wird. Der Gesamtplan dient als Grundlage für die Ermittlung der individuellen Bedarfe und die Dokumentation der Teilhabeziele im Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW), wodurch die Erfüllung der notwendigen Unterstützung in Qualität, Wirksamkeit und Wirkung überprüft wird. Verbindliche abteilungsübergreifende Prozesse ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf die Bedarfslagen in allen Lebensbereichen und kompetente Beratung zu niedrigschwelligen Angeboten im Sozialraum. Die Beteiligung anderer Leistungs- oder Rehabilitationsträger wird im Rahmen von Teilhabeplankonferenzen sichergestellt. Änderungen in einzelnen Lebensbereichen, die Wechselwirkungen in andere entfalten, werden durch einen transparenten Informationsfluss zwischen den Entscheidern bedarfsgerecht berücksichtigt, um einen effektiven Ressourceneinsatz zu gewährleisten.
Prozessoptimierung
Aufgrund der Komplexität der Bedarfsfeststellung erfolgt eine Weiterentwicklung der einzelnen Schritte von Beratung, Bedarfserhebung und Leistungsgewährung. Gleichzeitig werden die Prozesse transparent gestaltet und optimiert. Die Beratung der Leistungsberechtigten wird gestärkt, um neben den Leistungen zur Eingliederungshilfe auch weitere Ressourcen, Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote im Sozialraum aufzuzeigen, um hierdurch eine noch selbstbestimmtere Teilhabe zu ermöglichen.
Synchronisierung der Unterstützungsprozesse
Alle Maßnahmen im Bereich der Personalentwicklung, Kommunikation und Programme und das Controlling werden auf die übergeordneten Ziele ausgerichtet und ergänzt durch wissenschaftliche Evaluationen der einzelnen Leistungsangebote und deren Effekte.